Beamtenkredit

November 30, 2007

Es gibt viele Kredite die auf bestimmte Berufsgruppen spezialisiert sind. Daher bieten die Banken extra auf diese Berufsgruppen zugeschnittene Kredite an. Einer dieser Kredit ist der Beamtenkredit.

Die Bedingungen und Voraussetzungen für den Abschluss

Der Beamtenkredit wird nur an Personen aus dem öffentlichen Dienst vergeben. Dazu zählen beispielsweise Richter, Vollzugsbeamte, Polizisten und Verwaltungsbeamte. Dieser spezielle Kredit wird nur an Personen mit Beamtenstatus und konstantem Einkommen vergeben. Der Beamte darf außerdem nicht das 53. Lebensjahr vollendet haben und die Kreditzeit darf nicht über das 75. Lebensjahr gehen.

Die Kredithöhe und Laufzeit des Beamtenkredits

Die jeweilige Kredithöhe ist davon abhängig, wich hoch das monatliche Nettoeinkommen des Kreditnehmers ist. Die Kreditsumme darf meistens maximal 20 Mal so hoch wie das Nettoeinkommen sein. Grundsätzlich kann die Kreditsumme ungefähr zwischen 5.000 und 80.000 Euro betragen. Die Laufzeit ist je nach Bank verschieden, beträgt jedoch in der Regel 12 bis 20 Jahre. Oftmals erlaubt es die Bank, auch Sondertilgungen bzw. Teiltilgungen zu machen. Ein Beamtenkredit dient daher langfristig und ist dennoch bei den meisten Banken jederzeit kündbar – bringt bei zu früher Kündigung steuerliche Nachteile.

Der Verwendungszweck

Der Beamtenkredit dient zur Ablösung und Auflösung von Verträgen, die zu weniger günstigen Konditionen abgeschlossen wurden. Außerdem ist der Vertrag eine Art Lebensversicherung.

Allgemeiner Tipp zum Beamtenkredit

Auch bei einem Beamtenkredit gibt es viele verschiedene Anbieter mit jeweils individuellen Tarifen und Bedingungen. Ein Preisvergleich lohnt sich daher allemal.

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